Welcher Bewegungstyp
sind Sie?
Jetzt testen!

Alle Antworten auf die Fragen rund um Ihre Therapie

Patienteninfos

In dieser Rubrik möchten wir schon vorab Fragen beantworten, die vor einer Behandlung auftreten können:

Es gilt zu beachten: Die Berechnungsgrundlage ist die zur Zeit gültige Gebührenübersicht für Therapeuten(GebüTh), liegt für Sie zur Ansicht bereit.
Ebenso finden Sie weiter Informationen unter www.privatpreise.de

Die Berechnung erfolgt unabhängig von der Erstattungsfähigkeit seitens Ihrer Krankenkasse, bzw. Beihilfe.
Für Beihilfepatienten gilt: Sie sind zuzahlungspflichtig!
Weiteres siehe unter: https://www.privatpreise.de/patienten/versicherung-zahlt-nicht/quellen-urteile/

Hier können Sie die GebüTh einsehen:
Neue GebüTh (PDF) folgt ...

Die gesetzliche Zuzahlung (betrifft Kassenpatienten)
Jeder gesetzlich versicherte Patient, der nicht  von Zuzahlungen befreit ist, muss eine Zuzahlung entrichten: Sie setzt sich zusammen aus 10 Euro je Rezept und 10% der Gesamtkosten der Behandlung. In der Regel liegt der Gesamtbetrag zwischen ca. 20,- bis 30,- Euro.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Gebühr beim ersten Behandlungstermin, im Namen der Krankenkassen, zu kassieren.

Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung
Alle Patienten unter 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Patienten, bei denen die Zuzahlung 2% des Bruttojahresgehaltes (bei chronischen Patienten 1%) übersteigt, können sich befreien lassen.
Diese Patienten erhalten dann einen Befreiungsausweis von ihrer Krankenkassse.


Die Therapiezeit ist mit der ausschlaggebende Hebel in der Therapie. Die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) zahlt 15 Minuten einer Therapieeinheit. In sehr vielen Fällen, besonders bei Akutpatienten, ist eine Zeitverlängerung sinnvoll. 

Wer kennt das nicht … man hat starke Beschwerden und benötigt sofortige Abhilfe. 
Durch unsere Möglichkeit der Verlängerung ihrer Therapiezeit auf knapp 40 Minuten ist mehr möglich. Ein schnellerer Erfolg und Schmerzlinderung für Sie.
Es empfiehlt sich ihr Rezept mit verlängerter Zeit durch zu buchen. Die Möglichkeit hinten heraus Termine wieder zu stornieren (falls nicht mehr nötig) besteht immer. Andersherum wird es für uns und unserem Terminkalender deutlich schwieriger zusätzliche Zeiten ein zu buchen.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern zu diesem Thema!


Laut Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Kassen, beträgt die Behandlungszeit für KG, MT, KMT 15-25 Min. Es kann also vorkommen, dass der Patient in verschiedenen Praxen unterschiedliche Behandlungszeiten (betrifft KG, KMT, MT) erfährt.
Für D1 60 Minuten (inklusive Moorpackungen, Elektrotherapie)
Für KGG: 60 Minuten

In den ersten 1-2 Behandlungen sieht es der Rahmenvertrag vor, dass der Therapeut eine Befunderhebung durchführt. Hier wird sich nach der Schwere der Erkrankung gerichtet. Dies ist wichtig und unabdinglich, denn ohne Befund/Anamnese können wir nicht effizient an und mit ihnen arbeiten.

Was muss innerhalb der Behandlungszeit getätigt werden? 
Laut Rahmenvertrag muss innerhalb der vorgegebenen Behandlungszeit eine Befundung, Dokumentation, Lagerung des Patienten, Vorbereitung der Elektrotherapie und Moorpackungen/ Fango sowie das An-und Ausziehen des Patienten eingeschlossen sein. Wird vom behandelnden Arzt ein Therapiebericht angefordert, muss dieser in der letzten Behandlung geschrieben werden!

Soweit  es die Verordnung zulassen oder die Therapiezeit selbstzahlend verlängert wird, terminieren wir ausschließlich 40-Minuten-Termine. Damit wollen wir die Therapie so optimal wie möglich gestalten und den Erfolg beschleunigen.

Ist es möglich die Behandlungszeit zu verlängern und in Eigenregie selber zu zahlen? Auch hier erfahren Sie mehr!
Dies ist möglich und auch empfehlenswert. Unsere gut ausgebildeten Therapeuten sind durch ein Mehr an Therapiezeit in der Lage, massgeblich den Therapieerfolg zu beschleunigen. Für die meisten Diagnosen sind 20 Minuten mit unserer Vielfalt an Therapietechniken zu wenig.
Den Preis erfragen sie bitte direkt bei uns an.


Wenn ein Patient während seiner Behandlungsserie oder auch vorher erkrankt, bitten wir sie (auch kurzfristig) den/die Termin(e) abzusagen. Dies sollte zur Sicherheit aller Patienten und auch der Therapeuten möglich sein. Ausgefallene Termine werden in jedem Fall nachgeholt.

Bei Infekten, die eine längere Infektionsgefahr darstellen, z.B. einige Magen und Darminfekte (Noro-Virus) aber auch Erkältungerkrankungen, bitten wir die Patienten für einen längeren Zeitraum die Termine abzusagen (ca. 2 Wochen bei Magen-Darm Infekten).

Wenn Sie mal nicht können …
Wir bitten Sie, nicht wahrnehmbare Termine mindestens einen Tag vorher abzusagen. So haben wir die Gelegenheit, die Behandlungszeit anderweitig zu vergeben. Denken Sie daran, dass es evtl. andere Patienten gibt, die auf einen freien Termin warten, insbesondere Schmerz-und Akutpatienten!
Nicht oder zu spät abgesagte Termine werden von uns mit einer Ausfallgebühr in Rechnung gestellt. Die Höhe des Ausfallhonorars richtet sich nach der Höhe des Therapiehonorars.


Empfehlenswert ist sportliche Bekleidung (Sporthose/T-Shirt).
Jeder Patient sollte ein Handtuch (für die Behandlungsbank, Matten und Trainingsgeräte) mitbringen. Damit wollen wir zur Entlastung der Umwelt beitragen (Sie kennen das aus Hotels).
Falls es mal vergessen wird, halten wir Handtücher bereit!


Auf Ihrem Terminzettel stehen jeweils die Zeiten für den Behandlungsbeginn. Wir möchten Sie bitten, Ihre Termine so zu planen, dass Sie frühzeitig ankommen, um dann stressfrei in die Behandlung gehen zu können. Wir versuchen ihre Zeit im Wartebereich so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu liegen Zeitschriften bereit, verfolgen sie die unterschiedlichsten Berichte in unserem Wartezimmer TV oder lauschen sie entspannt die sanfte Musik im Hintergrund.

Da wir mit vielen Akutpatienten arbeiten, kann das dazu führen, dass auch wir mal zu spät sind. Wir arbeiten stets im Dienste des Patienten und aus diesem Grund sollten Verspätungen unsererseits auch so verstanden werden.


Die Therapie startet mit einer intensiven Befundaufnahme/ Anamnese und Bedarfsanalyse. Dort wird mit gezielten Fragen und Tests verschiedenster Techniken das Problem des Patienten analysiert und der Bedarf ermittelt. Die Zeit für einen Befund beträgt 1 – 2 Einheiten des Rezeptes oder bei Patienten die im Vorfeld sich die Therapiezeit verlängert haben ca. 40 Minuten.
Laut Rahmenvertrag der gesetzlichen Krankenkassen, sind je nach Schweregrad der Erkrankung 1 – 2 Behandlungen (Einheiten) dafür vorgesehen.
Grundsätzlicher Ablauf:
Befund, Bedarfsanalyse, Untersuchung und die daraus resultierenden Empfehlungen.


In der Vergangenheit haben wir häufig Situationen erlebt, in denen die Patienten nicht genügend Rezepte erhielten.
Tritt diese Situation ein, gibt es folgende Möglichkeit:
Wir sind in der Lage durch unsere heilpraktische Kompetenz Sie jeder Zeit ohne Rezept zu behandeln, im Erstkontakt (Direct Access)
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne.


Wir sind für Sie da:
Montag bis Freitag vormittags
08:30 bis 13:00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag
nachmittags  13:00 bis 18:30 Uhr

Fragen Sie uns gerne.

Unter Telefon 0511.26 00 42-0, per E-Mail oder Online.