Sofern die 3G Regel anzuwenden ist und kein Impf-oder Genesenennachweis vorliegt, wird ein negativer Test benötigt.
- Der PCR - Test zum Nachweis darf nicht mehr als 48 Stunden vorher vorgenommen sein.
- Ein Schnelltest bzw. ein Selbsttest (unter Aufsicht) muss durch die testende Einrichtung bestätigt sein und ist nach Probeentnahme 24 Stunden gültig.